I. Allgemeine Bestimmungen
- Die Haus- und Bad ordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bad.
- Die Haus— und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich Mit dem Lösen der Eintrittskarte in das Bad, erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit geltenden Anordnungen der Stadt Nagold an. Diese werden an geeigneter Stelle veröffentlicht.
- Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Staden.
- Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten, der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
- Den Anordnungen des Badeparkpersonals ist Folge zu leisten.
Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Personen, die gegen die Haus- und Badeordnung oder sonstige Anordnungen verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. - Personen, die das Bad unerlaubt oder trotz Badeverbots betreten, machen sich wegen Hausfriedensbruchs gem. ä 123 StGB strafbar.
- Das Rauchen ist nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär— und Badebereichs gestattet. Rund um den Kinderbereich im Freibad sowie im Hallenbad ist das Rauchen verboten. Personen unter 18 Jahren ist das Rauchen untersagt
- Das Mitbringen und die Benutzung von Wasserpfeifen oder ähnlichen Gegenständen ist untersagt.
- Behälter aus Glas dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.
- Es ist nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Rundfunk- und Fernsehgeräte im Gelände und in den Gebäuden des Badeparks zu benutzen.
- Es ist nicht erlaubt, Hieb-, Stich- oder Feuerwaffen jeglicher Art ins Bad zu bringen.
- Alle Besucher sind aufgefordert, Abfälle aller Art sofort in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen und den benutzten Liegeplatz sauber zu hinterlassen.
- Fundgegenstände sind beim Badeparkpersonal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
- Anregungen und Beschwerden nimmt der diensthabende Schwimmmeister, Aufsichtspersonal bzw. Betriebsleitung oder das Bürgermeisteramt (Tel.: 07452/681- 121) entgegen.
- Auf andere Badegäste ist zu achten und Rücksicht zu nehmen.
II. Öffnungszeiten und Zutritt
- Die Öffnungszeiten und das Einlassende werden öffentlich bekannt gegeben.
- Der Badbetreiber und die Schichtleitung können die Benutzung des Bades oder einzelner Teilbereiche und Attraktionen (Rutschen, Strömungskanal, Sprudelliegen, Massagedüsen, Innenbecken, Sprungturm, und Wasserspeier) z.B. durch Schul- bzw. Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittspreises besteht.
- Der Zutritt ist folgenden Personen nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berausthender Mittel stehen,
b) Personen, die Tiere mit sich führen
c) Personen mit ansteckenden Krankheiten - Personen, die zu Krampf— oder Ohnmachtsanfällen neigen, sowie geistig behinderten Menschen ist der Zutritt und Aufenthalt im Badepark nur mit einer verantwortlichen Begleitperson erlaubt.
- Jeder Badegast muss eine gültige Eintrittskarte lösen und bei Kontrollen vorzeigen. Verstößt er dagegen, kann er vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden.
- Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte und Gebühren nicht zurückgezahlt. Verlorene Eintrittskarten werden nicht ersetzt.
- Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres dürfen das Badegelände nur in Begleitung Erwachsener betreten. Eltern obliegt die Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern.
- Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt in das Bad. Die entwertete Eintrittskarte verliert mit dem Verlassen des Bades ihn Gültigkeit (Einmaleintritt).
III. Haftung
- Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflithtung der Stadt, das Bad und seiner Einrichtung in einem verkehrssitheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die Stadt nitht.
- Die Stadt Nagold haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Für die Zerstörung, Beschädigung oder für den Verlust von ins Bad mitgebrachten Sachen haftet die Stadt nicht. Dies gilt auth für innerhalb der Kleidergarderobe nicht ordnungsgemäß eingeschlossene Kleidungsstücke und für die auf den Stellplätzen des Badeparks abgestellten Fahrzeuge.
- Für Bargeld und Wertsachen (Handys, Laptops, Uhren, Ringe, usw.) wird nicht gehaftet.
- Rettungsgeräte dürfen nitht missbräuchlich benutzt werden.
IV. Besondere Bestimmungen
- Gewerbsmäßiger Schwimmunterricht darf nur mit Zustimmung der Stadt erteilt w‹rdrn.
- Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und die Schwimmhalle nicht mit Straßensthuhen betreten. Der Aufenthalt im Nassb‹reich des Bades ist nur in üblicher Badebekleidung (Badeanzug, Bikini, Badehose, Shorts, Burkini) gestattet. Badeschuhe dürfen in den Schwimmbecken nicht benutzt werden.
- Vor der erstmaligen Benutzung der Sthwimmbeckcn ist in den Dusch- und Waschräumen eine gründliche Ganzkörperreinigung vorzunehmen. Die Verwendung von Seife o. ä. außerhalb der Duschräume ist untersagt.
- Aus hygienischen Gründen ist es im gesamten Badepark nitht erlaubt, sich zu rasieren, Zähne zu putzen, Nägel und Haare zu färben/tönen und Hornhaut zu entfernen sowie dergleichen mehr.
- Es ist nicht gestattet, in den Schwimmerbecken Gegenstände wie bspw. Schwimmhilfen, Luftmatratz‹n, Schwimmbretter, Schwimmtiere usw. zu benutzen. Die Benutzung von Schwimmflossen, TauthermasLen und Schnortheln ist zulässig, wenn zuvor eine Genehmigung durch das diensthabende Aufsichtspersonal ‹rteiIt wurde.
Werden Schwimmbrillen (Augenschutzbrillen) und Tauchermasken benutzt, geschieht dies auf eigene Gefahr. - Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder —werfen anderer Personen in das Schwimmer- und Warmaußenb cken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches ist untersagt.
- Das Springen gesthieht auf eigene Gefahr. Ob eine Sprunganlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
a) der Sprungbereith frei ist
b) nur eine Person das Sprungbrett betritt - Die Rutschen dürfen nur entsprechend der an den Anlagen ausgehängten Regeln benutzt werden. Das Bilden einer Kette und das Anstauen von Wasser in der Rutscht sind untersagt. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten wefden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.
- Ball- und Fangspiele, Bewegungsspiele und Sport sind nur auf den hierfür vorgesehenen Freiflächen zulässig.
- Nithtschwimmern ist die Benutzung des Sthwimmerbeckens und der Sprunggeräte sowie der Wellenrutsche untersagt.
- Der Badegast ist für das Versthlie0en des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlith. Für in Verlust geratene Garderobenschrankschlüssel oder andere Gegenstände aus dem Eigentum des BadeparLs ist ein Betrag in Höhe von 20,- € zu entrichten. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel oder Gegenstand gefunden wird.
- Sexuelle Hand lungen und Darstellungen sind verboten.
- Das Einsammeln von Pfandflaschen anderer Badegäste im Bad park ist untersagt.
V. Badebetrieb unter Pandemiebedingungen
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus und Badeordnung des Badeparks vom 25. 03.2021 und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß ä 2 Abs. 1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem InfeLtionsschutzsthutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.
Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr Von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.
§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad
(1) Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
(2) Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z. B. der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen.
(3) Abstandsregelungen und —Markierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zu beachten.
(4) Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
(5) Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
(6) Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen bzw. gekennzeichneten Flächen gestattet.
(7) Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
(8) Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
(9) Falls Teile des Bades bzw. der Sauna nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.
(10) Auf allen Verkehrswegen des Bades besteht die Verpflichtung eine Mund-Nase- Bedeckung zu tragen. Ausgenommen hiervon ist der direkte Weg zum Wasser auf der Badeplatte.
(11) Die Weigerung, im Bad eine Maske zu tragen führt zum Ausschluss von der Nutzung. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 10 Jahren und Personen, dir ein ärztliches Attest der Befreiung vorlegen können.
§ 2 Allgemeine Hygiene maßnahmen
(1) Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infection durch das Corona-Virus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
(2) Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
(3) Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
(4) Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten— und Nies-Etiketten).
(5) Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife (sofern die Duschräume geöffnet sind).
(6) Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.
§ 3 Maßnahmen zurAbstandswahrung
(1) Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er—Regelung, Abstand 1,S m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
(2) Dusch— und DC-Bereiche dürfen von maximal zwei Personen betreten werden.
(3) In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
(4) In den Schwimm— und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenrandstufe.
(5) Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitt‹ der Bahn geschwommen warden. Jede Bahn darf nur in eine Richtung genutzt werden (z. B. Einbahnstraße, Schwimmerautobahn).
(6) Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
(7) Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands— sowie Gruppen regeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandrege In ihrer Kinder verantwortlich.
(8) Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.
(9) Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der Weg frei ist.
(10) Halten Sie sich an die Wegereglungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.
VI. Sonder\Veranstaltungen
Im Rahmen von Sonderveranstaltungen im Badepark können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer gesonderten Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
VII. Inkrafttreten
Diese Badeordnung tritt am 25. März 2021 in Kraft
Oberbürgermeister
Jürgen Großmann